pdf-Datei
BFH-Urteil vom 22.09.2005 (Umsatzsteuerrecht)

THEMATIK:
„Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft“

Orientierungssätze:
1. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wird mit der Verpachtung ihrer Eigenjagd im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 2 Abs. 3 UStG gewerblich oder beruflich tätig.
2. § 24 UStG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S. des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG erfasst.

Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 26.05.2005 (Rs.: C-43/04, Stadt Sundern)

BFH-Urteil vom 22.09.2005 (Umsatzsteuerrecht)

pdf-Datei
BFH-Urteil vom 21.04.2005 (Umsatzsteuerrecht)

ORIENTIERUNGSSATZ:
„Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung einer `Starthilfe` der Deutschen Bundesbahn als umsatzsteuerbare Leistung – Abgrenzung Zuschuss vom Leistungsaustausch in Folge einer Lieferung – tauschähnlicher Umsatz – `nur zu einem geringen Teil` unterlegen i.S.v. § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO“
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 09.11.2005)

BFH-Urteil vom 21.04.2005 (Umsatzsteuerrecht)

pdf-Datei
BFH-Urteil vom 18.08.2005 (Umsatzsteuerrecht)

THEMATIK:
“Die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater ist keine steuerbefreite Nebenleistung zur Theatervorstellung“
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 19.10.2005)

BFH-Urteil vom 18.08.2005 (Umsatzsteuerrecht)

pdf-Datei
BFH-Urteil vom 14.09.2005 (Einkommensteuer-/Lohnsteuerrecht)

Orientierungssatz:
Leistet der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu.
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 26.10.2005)

BFH-Urteil vom 14.09.2005 (Einkommensteuer-/Lohnsteuerrecht)

pdf-Datei
BFH-Urteil vom 07.07.2005 (Umsatzsteuerrecht)

THEMATIK:
„Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31.03.1999 hinaus“

Orientierungssatz:
Die Aufhebung von § 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten steht nicht in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht.

(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 12.10.2005)

BFH-Urteil vom 07.07.2005 (Umsatzsteuerrecht)

Word-Dokument
Komm§-Wissens-Assistent (10-2005)

Kommentierte Finanzrechtsprechung (mit Link-Verknüpfung): “Abgrenzung eines Hoheitsbetriebs von einem Betrieb gewerblicher Art bei einem Vermessungs- und Katasteramt einer Gemeinde“ (BFH-Urteil vom 25.01.2005; Az.: I R 63/03)…

Dieser Inhalt ist registrierten Benutzern vorbehalten. Anmelden Registrieren

Komm§-Wissens-Assistent (10-2005)

pdf-Datei
BFH-Urteil vom 25.01.2005 (Körperschaftsteuerrecht u.a.)

THEMATIK:
“Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art / Hoheitsbetrieb: Vermessungsamt und Katasteramt einer Gemeinde – Auslegung von Landesrecht obliegt dem FG“

Leitsätze:
1. Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen.
2. Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem FG.

(BFH-Internet-Veröffentlichung vom 04. Mai 2005)

BFH-Urteil vom 25.01.2005 (Körperschaftsteuerrecht u.a.)

Word-Dokument
BFH-Urteil vom 06.07.2005 (Einkommensteuerrecht)

THEMATIK:
„Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen“

Orientierungssatz:
Entstehen bei einer beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG vorweggenommene Betriebsausgaben, kommt es aber nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit, steht das Abzugsverbot des § 3c EStG dem Abzug dieser Betriebsausgaben nicht entgegen.

(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 28.09.2005)

BFH-Urteil vom 06.07.2005 (Einkommensteuerrecht)

Word-Dokument
BFH-Urteil vom 12.05.2005 (Umsatzsteuerrecht)

THEMATIK:
“Nutzung einer Sauna unterliegt dem USt-Regelsteuersatz“

Orientierungssatz:
Die Verabreichung eines Heilbads muss der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Hiervon kann bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie dient regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden (Abgrenzung zu Abschn. 171 Abs. 3 UStR 2005).

(Online-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005)

BFH-Urteil vom 12.05.2005 (Umsatzsteuerrecht)