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BFH-Beschluss vom 20.10.2005 (Umsatzsteuerrecht)

THEMATIK:
“Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG für einen Volkshochschuldozent“
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist ein von einem Privatlehrer erteilter Schul- und Hochschulunterricht nur dann nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer zu befreien, wenn der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung direkt an die Schüler/ Hochschüler als Leistungsempfänger erbringt – also von diesen bezahlt wird – oder reicht es aus, dass der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung an eine Schule oder Hochschule als Leistungsempfänger erbringt?
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2005)

BFH-Beschluss vom 20.10.2005 (Umsatzsteuerrecht)

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BFH-Beschluss vom 03.11.2005 (Umsatzsteuerecht)

THEMATIK:
„Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss des Hausanschlusses“

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser“ i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?

(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2005)

BFH-Beschluss vom 03.11.2005 (Umsatzsteuerecht)

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BFH-Urteil vom 03.08.2005 (Bilanzsteuerrecht)

ORIENTIERUNGSSATZ:
“Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an“
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2005)

BFH-Urteil vom 03.08.2005 (Bilanzsteuerrecht)

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ProMemoria-Wissens-Assistent (06-2005)

Kommentierte Finanzrechtsprechung (RiBFH Dr. Bernd Heuermann): “Vorab entstandene Betriebsausgaben/Werbungskosten und nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG“ (BFH-Urteil vom 06.07.2005 – Az.: XI R 61/04)…

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ProMemoria-Wissens-Assistent (06-2005)

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Komm§-Wissens-Assistent (16-2005)

Kommentierte Finanzrechtsprechung (mit Link-Verknüpfungen): “Sonderzahlungen bei Systemumstellung einer Zusatzversorgungskasse kein Arbeitslohn“ (BFH-Urteil vom 14. September 2005 – Az.: VI R 32/04)…

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Komm§-Wissens-Assistent (16-2005)

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BFH-Urteil vom 05.10.2005 (Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht)

ORIENTIERUNGSSATZ:
Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden.
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 09.11.2005)

BFH-Urteil vom 05.10.2005 (Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht)