OFD Frankfurt/M. vom 16.03.2011 (Umsatzsteuer)
BAUTRÄGERSCHAFT: „Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt“…
BAUTRÄGERSCHAFT: „Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt“…