Neuregelung der Umsatzbesteuerung von jPdöR (33-2021) (KS)
Aus der Umsatzsteuerpraxis zur Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG:
‚Auf eine Reihe städtischer Dienstleistungen wird künftig Umsatzsteuer fällig (Buchen setzt neue Vorgabe vorzeitig um)‘