LfSt Bayern vom 05.11.2010 (Einkommensteuer)
‚Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeit- pflege – Übergangsregelung bei Leistungen des Jugendamtes über einen zwischen- geschalteten Träger der freien Jugendhilfe“ (Ergebnis der Erörterungen der Vertreter der obersten FinBeh der Länder)…