FinMin Baden-Württbg. v. 18.12.2009 (Grunderwerbsteuer)
‚Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG – Übertragung be- stimmter Gesellschaftsanteile“ (im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder)…
‚Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG – Übertragung be- stimmter Gesellschaftsanteile“ (im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder)…