FG Niedersachsen vom 31.03.2004 (Einkommensteuerrecht)
Thematik:
Berücksichtigung eines Versorgungs-Freibetrages (der den Belastungsunterschied zur geringen Besteuerung der Rentner abmildern soll) bei den in Anlehnung an das Ruhegehalt gekürzten Einkünften eines „unwiderruflich“ vom Dienst freigestellten 58jährigen Beamten.
Revision eingelegt: Aktenzeichen des BFH: VI R 59/04