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FG Köln, Urteil vom 03.06.2004 (Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht)

THEMATIK: „Ausgleichsbetrag des Arbeitgebers bei Umstellung der Zusatzversorgung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn“ Orientierungssatz: Die Zahlung von Ausgleichsbeträgen, die der Schließung von Deckungslücken – bedingt durch die Systemumstellung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vom Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zur kapitalgedeckten Beitragsfinanzierung – dienen, stellt bei den Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: VI R 32/04)…

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FG Köln, Urteil vom 03.06.2004 (Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht)