FG Düsseldorf vom 26.01.2010 (Ertragsteuer)
KÖRPERSCHAFTSTEUERLICHE ORGANSCHAFT: „Fünfjährige Mindestlaufzeit der Durchführung des Gewinnabführungsvertrages“…
KÖRPERSCHAFTSTEUERLICHE ORGANSCHAFT: „Fünfjährige Mindestlaufzeit der Durchführung des Gewinnabführungsvertrages“…