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pdf-Datei29.02.2004 Kommun§ense
Sächsisches Finanzgericht vom 25. Juni 2003 (Bilanzsteuerrecht)

Rückstellung für öffentlich-rechtliche Beiträge:
Für die satzungsmäßige Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen, die zu einer angemessenen Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Betriebskapital erhoben werden sollen, können Rückstellungen gebildet werden.

Sächsisches Finanzgericht vom 25. Juni 2003 (Bilanzsteuerrecht)