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pdf-Datei06.03.2004 Kommun§ense
Finanzgericht Köln vom 23. Juli 2003 (Doppelbesteuerung)

Leitsatz:
1) Hinsichtlich des Erlasses der Besteuerung eines als Verein organisierten Orchesters gehört der sog. Kulturorchestererlass unstreitig zu den auf § 50 Abs.7 EStG gestützten Verwaltungsanweisungen.
Die Anwendbarkeit des Erlasses ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen ein ausländisches Kulturorchester seinen Sitz in einem Staat hat, mit dem Deutschland kein DBA unterhält. Der Erlass ist nicht als subsidiär zu einem DBA zu betrachten.

Finanzgericht Köln vom 23. Juli 2003 (Doppelbesteuerung)