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pdf-Datei25.02.2004 Kommun§ense
FG München, Urteil vom 22.09.2003 (Abgabenordnung)

Bandenwerbung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
Ein gemeinnütziger Verein unterhält auch dann einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn nicht er, sondern die Kommune Vertragspartner der Werbeverträge ist, sofern der Verein Einfluss auf Vertragsgestaltung und -durchführung ausüben kann.

FG München, Urteil vom 22.09.2003 (Abgabenordnung)