FG Niedersachsen vom 19.10.2023 (Gemeinnützigkeit) (PM)
THEMATIK: ‚Ausschüttungen aus Beteiligungen sind vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen’…
THEMATIK: ‚Ausschüttungen aus Beteiligungen sind vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen’…