FG Mecklenb.-Vorp., Urteil vom 28.08.2019 (GemR/UStG) (PM)
Übernimmt ein gemeinnütziger Verein, der im Rettungsdienst tätig ist, die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer, so unterhält er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keinen Zweckbetrieb‘ (gegen diese Entscheidung wurde Revision beim BFH eingelegt)…