BMF-Schreiben vom 06.02.2024 (Einkommensteuer) (KS)
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) – Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens – Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz – Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023′