BFH-Urteil vom 03.06.2009 (Umsatzsteuer)
THEMATIK: “Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort des Leistenden zu besteuern ist“…
THEMATIK: “Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort des Leistenden zu besteuern ist“…