FG Sachsen, Urteil vom 21.10.2009 (Umsatzsteuer)
► Kein Vorsteuerabzug eines Vereins hinsichtlich der für den ideellen Bereich bezoge- nen Eingangsleistungen. ► Volle Zuordnung von teils für den unternehmerischen, teils für den nichtunterneh- meischen Bereich verwendeten Lieferungen zum unternehmerischen Bereich des Ver- eins….