FG München, Urteil vom 17.02.2004 -rkr- (Körperschaftsteuer)
Thematik: Stille Reserven bei Aufgabe eines Betriebs gewerblicher Art. Leitsätze: 1. Bei Aufgabe eines Betriebs gewerblicher Art sind vorhandene stille Reserven aufzulösen und zu versteuern. 2. Endet ein Betrieb gewerblicher Art einer Kommune, fällt die noch nicht bezahlte Gewerbesteuerschuld an die Kommune und erlischt zu diesem Zeitpunkt….
FG München, Urteil vom 17.02.2004 -rkr- (Körperschaftsteuer)