BMF-Schreiben vom 28.12.2020 (Lohnsteuer) (KS)
THEMATIK:
‚Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021‘
THEMATIK:
‚Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021‘