BMF-Schreiben vom 28.01-2020 (Bewertungsgesetz) (KS)
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG:
‚Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020‘
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG:
‚Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020‘