BMF-Schreiben vom 05.06.2014 (Einkommensteuer)
‚Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten – Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen“