Inhalt des Artikels:

pdf-Datei00.00.0000 Kommun§ense
BFH-Urteil vom 30.06.2011 (Umsatzsteuer)

Orientierungssatz: Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr ist auch dann gegeben, wenn die Beförderung – wie bei Stadtrundfahrten – dem Freizeit- oder Tourismusverkehr dient. (mit Link-Verknüpfung zur Vorinstanz)…

Dieser Inhalt ist registrierten Benutzern vorbehalten. Anmelden Registrieren

BFH-Urteil vom 30.06.2011 (Umsatzsteuer)