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pdf-Datei14.07.2004 Kommun§ense
BFH-Urteil vom 25.03.2004 (Bilanzsteuerrecht)

> BFH-Internet-Veröffentlichung vom 14.07.2004
Thematik:
Rückstellungen für Bauschuttverarbeitungen
Leitsatz:
Ein Unternehmen, dessen Zweck das Recycling von Bauschutt ist, kann eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, sofern die zeitnahe Verarbeitung behördlich überprüft wird.

BFH-Urteil vom 25.03.2004 (Bilanzsteuerrecht)