BFH-Urteil vom 23.06.2004 (Gewerbesteuerrecht)
BFH-Internet-Veröffentlichung vom 06.10.2004
> Aufhebung von Gewerbesteuerbescheiden bei ESt-Umqualifizierung von gewerblichen in freiberufliche Einkünfte
Leitsatz:
Der Gewerbesteuermessbescheid ist nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des Einkommensteuerbescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird.
(mit Urteils-Kommentierung)