BFH-Urteil vom 07.07.2004 (Einkommensteuerrecht)
> BFH-Internet-Veröffentlichung vom 29.09.2004
Thematik:
Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus.