Verlängerung der Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG für jPdöR bis 31. Dezember 2026 nach dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024
Erörterung offener Fragen und Aufbau konstruktiver Gestaltungsüberlegungen
Termin: | 11. Juni 2024 |