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Arbeitshilfe für die öffentlich-rechtliche Steuerpraxis 2010

Infodienst-Kompakt für Kommun§ense-Abonnenten: “Zusammenstellung der Info-Rubrik `Kurz & Gehaltvoll`– Steuer- und Wirtschaftsrecht der öffentlichen Hand – mit zeitsparenden Link-Verknüpfungen“ (Kommun§ense-Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010)….

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Arbeitshilfe für die öffentlich-rechtliche Steuerpraxis 2010

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Daten - Fakten - Hintergründe (Kommunalkultur)

Kultiversum vom 25.12.2010:
“Wir brauchen eine Kulturpolitik genau dort, wo die Kultur auch stattfindet: in den Kommunen – Beobachtungen eines Verzweifelten“

Daten - Fakten - Hintergründe (Kommunalkultur)

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ProMemoria-Lesezeichen (01-2011)

THEMA: “Gemeinnützige Organisationen im Fokus der Umsatzsteuer-Rechtsprechung“ AUTOR: Steuerberater Ulrich G o e t z e FACHZEITSCHRIFT: “SteuerConsultant (SteuerCon)“, Ausgabe: Dezember 2010, S. 28 ff….

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ProMemoria-Lesezeichen (01-2011)

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Arbeitshilfe für die begünstigte Steuerpraxis (01-2011)

Bayerische Staatsregierung vom 14.09.2010:
“Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der staatlichen Verwaltung (Sponsoringrichtlinie – SponsR)“

Arbeitshilfe für die begünstigte Steuerpraxis (01-2011)

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Kommun§ense-Lesezeichen (06/2011)

THEMA: “Option bzw. Widerruf nach § 9 UStG ab 01.11.2010 nur noch bis zur formellen Be- standskraft möglich“ AUTOR: Georg N i e s k o v e n (Troisdorf) FACHZEITSCHRIFT: “Gestaltende Steuerberatung (GSt)“, Ausgabe: Januar 2011, S. 8 ff….

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Kommun§ense-Lesezeichen (06/2011)

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Kommunale Steuer-Zeitung, Ausgabe 4/2004 (Grundsteuer)

Reformbedürftigkeit der Grundsteuer(GrSt):
Das die GrSt reformbedürftig ist, steht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einheitsbewertung aus dem Jahre 1995 außer Frage. Die überholten Einheitswerte führen nicht nur zu Verzerrungen gegenüber anderen Vermögenswerten, sondern auch zu offensichtlichen Missverhältnissen im Vergleich der Grundstücke untereinander. Hinzu kommt die unterschiedliche Rechtslage in den alten und den neuen BL. Insgesamt sind die Verwerfungen so groß, dass gegen die GrSt in der heutigen Form z.T. verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden. Bereits in der Finanzministerkonferenz am 21.12.1995 wurde daher beschlossen, dass das bisherige Verfahren für die GrSt nur noch übergangsweise beibehalten werden kann.

Kommunale Steuer-Zeitung, Ausgabe 4/2004 (Grundsteuer)