Mitteilungsschreiben der OFD Nordrhein-Westfalen (Mai/Juni 2016):
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz – UStG) und Möglichkeit der Option zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung).