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pdf-Datei05.10.2016 ProMemoria
EuGH-Urteil vom 05.10.2016 (Mehrwertsteuer)

‚Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung von Blutplasma, wenn dieses Blutplasma nicht un- mittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist“…

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EuGH-Urteil vom 05.10.2016 (Mehrwertsteuer)