05.10.2016 ProMemoriaEuGH-Urteil vom 05.10.2016 (Mehrwertsteuer)
‚Mehrwertsteuerbefreiung für die Lieferung von Blutplasma, wenn dieses Blutplasma nicht un- mittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist“…
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