19.05.2004 Kommun§enseBFH-Urteil vom 05.02.2004 (Umsatzsteuer)
BFH-Internet-Veröffentlichung vom 19.05.2004
Leitsatz:
Bei einem Kurzzeitpflegeheim gehören zu den “Pflegekosten“ i.S. des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG nicht nur die pflegebedingten Aufwendungen, sondern auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (wie Abschn. 99a Abs. 5 Satz 1 UStR 2000).