Inhalt des Artikels:

Word-Dokument26.12.2005 Kommun§ense
BFH-Beschluss vom 03.11.2005 (Umsatzsteuerecht)

THEMATIK:
„Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss des Hausanschlusses“

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser“ i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?

(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2005)

BFH-Beschluss vom 03.11.2005 (Umsatzsteuerecht)