26.12.2005 Kommun§enseBFH-Beschluss vom 03.11.2005 (Umsatzsteuerecht)
THEMATIK:
„Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss des Hausanschlusses“
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser“ i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2005)