25.12.2005 Kommun§enseBFH-Urteil vom 03.08.2005 (Bilanzsteuerrecht)
ORIENTIERUNGSSATZ:
“Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an“
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2005)