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Word-Dokument25.12.2005 Kommun§ense
BFH-Urteil vom 03.08.2005 (Bilanzsteuerrecht)

ORIENTIERUNGSSATZ:
“Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an“
(Internet-Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2005)

BFH-Urteil vom 03.08.2005 (Bilanzsteuerrecht)