BR-Drucks. 628/16 vom 25. November 2016 (Beschluss des Bundesrates):
“Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, sollen nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden“