Mündliche Verhandlung beim BFH am 7. Februar 2024 (10:00 Uhr) zum anhängigen Verfahren: I R 31/20:
Thematik: ‚Rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2009 trotz fehlender Flankierung durch die erstmals im VZ 2009 geltende Spartentrennung – Bindung an eine versehentlich vom Gesetzgeber geschaffene Rechtslage – Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht‘
‚Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft“
> BFH-Online-Veröffentlichung vom 23.12.2008
> Link-Verknüpfung zur Vorinstanz
ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG:
„Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer – Die Berichtigung der Rechnung durch den Leistenden rechtfertigt deshalb keine Berichti-
gung der Umsatzsteuer des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Rechnungsberich-
tigung“
(BFH-Online-Veröffentlichung von 16.04.2008)